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Exportantrag

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Exportantrag

Equiden: Der Export muss mindestens eine Woche vor dem geplanten Exporttermin dem Veterinärdienst angekündigt werden. Dabei sind Name des Pferde-Besitzers und die Adresse des Haltungsstandortes anzugeben. Der Exportantrag selber kann später, aber spätestens 3 Arbeitstage vor dem Exporttermin eingereicht werden. Verspätet gemeldete Exporte werden zusätzlich mit einer Expresspauschale belastet. Wird der Export weniger als 2 Arbeitstage vor dem Abreisetermin (Bürozeiten) gemeldet, kann der Veterinärdienst die rechtzeitige Bearbeitung nicht mehr in jedem Fall garantieren. Wir weisen Sie darauf hin, dass für Exportkontrollen, die weniger als 2 Arbeitstage vor dem vereinbarten Kontrolltermin abgesagt werden, die Bearbeitungskosten in Rechnung gestellt werden.

Damit der Veterinärdienst Luzern das TRACES-Zeugnis überhaupt ausstellen kann, ist es absolut erforderlich, dass der Bestimmungsbetrieb im System TRACES-NT mit dem Status «Gültig» erfasst ist. Klären Sie dies rechtzeitig mit dem Betrieb und der zuständigen Behörde am Bestimmungsort. Ohne diesen Status können das Zeugnis nicht erstellt und der Export nicht durchgeführt werden. Ausnahmen sind nicht möglich!

Anschliessend meldet sich eine amtliche Tierärztin zwecks Terminvereinbarung für die Exportkontrolle (Exportcheck Pferd (Tiergesundheit) / Übergabe TRACES-Zeugnis).

Validierungsabzeichen Equiden Durch das Validierungsabzeichen im Equidenpass können amtliche Bescheinigungen und TRACES Meldungen für mehrfaches Verbringen während bis zu 30 Tagen für das jeweilige Tier ausgestellt werden. Als Voraussetzung für das Validierungsabzeichen müssen sich die Equiden gewöhnlich in einem Betrieb mit anerkannt niedrigem Gesundheitsrisiko und guten Haltungsbedingungen aufhalten. Das im Equidenpass eingetragene Validierungsabzeichen ist grundsätzlich vier Jahre gültig. Es erlischt, wenn das Tier in der Schweiz dauerhaft in eine neue Tierhaltung verstellt wird (d.h, wenn es dort länger als 30 Tage bleibt). Die Kosten für ein Validierungsabzeichen betragen ohne Besuch Fr. 60.-. Den Antrag für das Validierungsabzeichen finden Sie hier hier.


Rind, Schaf, Ziege, Schwein: Der Export muss mindestens eine Woche vor dem geplanten Exportdatum dem Veterinärdienst angekündigt werden. Dabei sind Name des Tier-Besitzers und die Adresse des Haltungsstandortes anzugeben. Der Exportantrag selber kann später, aber spätestens 72 Stunden vor dem Exportdatum eingereicht werden. Verspätet gemeldete Exporte werden zusätzlich mit einer Expresspauschale belastet. Wird der Export weniger als 24 Stunden vor dem Abreisetermin gemeldet, kann der Veterinärdienst die rechtzeitige Bearbeitung nicht mehr in jedem Fall garantieren.

Damit der Veterinärdienst Luzern das TRACES-Zeugnis überhaupt ausstellen kann, ist es absolut erforderlich, dass der Bestimmungsbetrieb im System TRACES-NT mit dem Status «Gültig» erfasst ist. Klären Sie dies rechtzeitig mit dem Betrieb und der zuständigen Behörde am Bestimmungsort. Ohne diesen Status können das Zeugnis nicht erstellt und der Export nicht durchgeführt werden. Ausnahmen sind nicht möglich!

Anschliessend meldet sich ein/e Amtstierarzt/Amtstierärztin bei Ihnen zwecks Terminvereinbarung für die Exportkontrolle (Exportcheck Tiere (Tiergesundheit) / Übergabe TRACES-Zeugnis).

Weitere notwendige Unterlagen (z.B. Rinderpässe; Genotypisierung etc.) sind durch den Tierhalter / die Tierhalterin rechtzeitig zu besorgen.

Empfänger

Veterinärdienst
Meyerstrasse 20
Postfach 3439
6002 Luzern
Telefon 041 228 61 35
veterinaerdienst@lu.ch
www.veterinaerdienst.lu.ch

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