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Exportantrag Kleintiere

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Exportantrag Kleintiere

Der geplante Export muss mindestens eine Woche vor dem geplanten Exportdatum dem Veterinärdienst Luzern angekündigt werden, mit Name des Besitzers und Adresse des Halterstandortes. Die Bearbeitung von Anträgen, die weniger als 72 Stunden vor Abreise eingehen, kann nicht garantiert werden.

Sofern ein TRACES-Zeugnis benötigt wird, ist es absolut erforderlich, dass der Bestimmungsbetrieb im System TRACES-NT mit dem Status «Gültig» erfasst ist. Klären Sie dies rechtzeitig mit der zuständigen Behörde am Bestimmungsort. Ohne diesen Status können das Zeugnis nicht erstellt und der Export nicht durchgeführt werden. Ausnahmen sind nicht möglich!
Weitere notwendige Unterlagen (z.B. Befund über klinische Untersuchungen; Nachweise über Prophylaxe –Behandlungen etc.) sind durch den Tierhalter / die Tierhalterin rechtzeitig zu besorgen und zur Beglaubigung der Papiere mitzubringen.
Bitte beachten Sie, dass der Veterinärdienst keine klinische Beurteilung Ihres Tieres durchführt. Dies ist bei Ihrem niedergelassen Tierarzt zu erledigen. Der Veterinärdienst beglaubigt dann das jeweilige tierärztliche Attest. Bitte beachten Sie, dass wir nur Atteste von Tierärzten beglaubigen können, die ihre Praxis im Kanton Luzern betreiben.

Bitte erkundigen Sie sich genau bei den diplomatischen Vertretungen des Bestimmungslandes über die benötigten Einreisedokumente und stellen Sie uns diese vorgängig zu.

Nach dem Einreichen des Antrags wird der VetD mit Ihnen zwecks Terminabsprache Kontakt aufnehmen.

Empfänger

Veterinärdienst
Meyerstrasse 20
Postfach 3439
6002 Luzern
Telefon 041 228 61 35
veterinaerdienst@lu.ch
www.veterinaerdienst.lu.ch

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