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Bewilligungsgesuch für die gewerbsmässige Klauenpflege für Rinder bzw. die Hufpflege für Equiden

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Bewilligungsgesuch für die gewerbsmässige Klauenpflege für Rinder bzw. die Hufpflege für Equiden

Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema.

Eine Bewilligung für gewerbsmässige Klauen- oder Hufpflege gilt für die ganze Schweiz. Das Gesuch ist der Behörde im Wohnsitzkanton der Gesuchstellerin oder des Gesuchstellers einzureichen

Empfänger

Veterinärdienst
Meyerstrasse 20
Postfach 3439
6002 Luzern
Telefon 041 228 61 35
veterinaerdienst@lu.ch
www.veterinaerdienst.lu.ch

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