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Hundebissmeldung

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Hundebissmeldung

Nach Art. 78 TSchV sind Tierärztinnen und Tierärzte, Ärztinnen und Ärzte, Tierheimverantwortliche, Hundeausbilderinnen und Hundeausbilder sowie Zollorgane, verpflichtet, der zuständigen kantonalen Stelle Vorfälle zu melden, bei denen ein Hund: a. Menden oder Tiere erheblich verletzt hat; oder b. ein übermässiges Aggressionsverhalten zeigt.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema "Hunde".

Empfänger

Veterinärdienst
Meyerstrasse 20
Postfach 3439
6002 Luzern
Telefon 041 228 61 35
veterinaerdienst@lu.ch
www.veterinaerdienst.lu.ch

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