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Gesuch um Zusicherung von Unterstützungsleistungen

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Gesuch um Zusicherung von Unterstützungsleistungen

Fach- und Publikumsmessen von überkantonaler Bedeutung, die zwischen dem 15. September 2021 und dem 30. April 2022 im Kanton Luzern stattfinden sollen und für über 1000 Personen pro Tag konzipiert sind, können im Vorfeld der Veranstaltung ein Gesuch um Zusicherung von Unterstützungsleistungen im Absagefall beantragen. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, sichert der Kanton die Beteiligung an den ungedeckten Kosten im Absagefall zu.

Die effektive Höhe der Unterstützungsleistung wird im Falle einer Absage, Einschränkung oder Verschiebung der Veranstaltung aufgrund behördli-cher Anordnung im Zusammenhang mit der Bewältigung der Covid19-Epidemie gestützt auf das Gesuch um Ausrichtung von Leistungen definitiv festgelegt.

Es ist uns ein Anliegen, Ihre Anträge schnell, speditiv und korrekt zu bearbeiten. Dazu sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen. Bitte beachten Sie, dass unvollständige Anträge oder nicht aussagekräftige bzw. nicht lesbare Anhänge die Gesuchprüfung verlangsamen. Prüfen Sie daher vor dem Absenden des Formulars Ihre Unterlagen zwingend auf Vollständigkeit, Korrektheit und Lesbarkeit.

Die mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder. Sofern Sie ein oder mehrere Pflichtfelder nicht ausfüllen oder bestätigen, sind die Voraussetzungen für den Schutzschirm nicht erfüllt und es kann kein Gesuch eingereicht werden.

Gesuche sind von einer gemäss Statuten/Handelsregister-Eintrag zeichnungsberechtigten Person einzureichen.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch unter 041 228 64 31 oder per E-Mail an schutzschirm@lu.ch zur Verfügung.

Empfänger

Dienststelle Raum und Wirtschaft
Kanton Luzern

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