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Gesuch um Bewilligung zum Tragen der Uniform ausser Dienst

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Gesuch um Bewilligung zum Tragen der Uniform ausser Dienst

Wer Uniform trägt, vertritt die Armee. Die Militäruniform ist Ausdruck der staatlichen Souveränität, unbefugtes Tragen der Uniform ist verboten. Dies gilt für alle Anzugsarten.

Die Uniform darf nur von folgenden Armeeangehörigen getragen werden:

- Eingeteilte bei Dienstleistungen der Truppe gemäss Marschbefehl

- bei ausserdienstlichen Tätigkeiten / Militärsport der militärischen Gesellschaften und Verbände (mit Bewilligung)

- bei gesellschaftlichen Anlässen wie Festen, Umzügen, Hochzeiten, Trauerfeiern, etc (mit Bewilligung)

Das Tragen der Schweizer Uniform im Ausland ist verboten (Artikel 4 Verordnung über das Tragen ausländischer Uniformen in der Schweiz und Schweizerischer Militäruniformen im Ausland, SR 125.). Ausnahmen müssen sowohl von der Schweiz wie auch vom Ausland bewilligt werden.

Empfänger

Dienststelle Militär, Zivilschutz und Justizvollzug
Kreiskommando
Armee-Ausbildungszentrum
Murmattweg 8
6000 Luzern 30

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