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Stellungnahme zur Nichterfüllung der Schiesspflicht

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Stellungnahme zur Nichterfüllung der Schiesspflicht

Vorhalt
Sie haben im vergangen Jahr 2023 Ihre Schiesspflicht nicht erfüllt, da Sie Ihre Schiesspflicht nicht ordnungsgemäss in einem Schiessverein absolviert haben und den Nachschiesskurs (amtliche Publikation) nicht besucht haben. Sie werden beschuldigt, eine Verletzung der Pflicht zur Dienstleistung (Militärdienstversäumnis) im Sinne von Art. 81ff Militärstrafgesetz (MStG) begangen zu haben.

Empfänger

Militär
Kreiskommando Luzern
Armee-Ausbildungszentrum
Murmattweg 8
6000 Luzern 30

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