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Gläubigerwechsel Register-Schuldbrief

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Gläubigerwechsel Register-Schuldbrief

Allgemeine Informationen
Die Übertragung des Register-Schuldbriefs erfolgt durch Eintragung des neuen Gläubigers in das Grundbuch aufgrund einer schriftlichen Erklärung des bisherigen Gläubigers (Art. 858 Abs. 1 ZGB und Art. 104 Abs. 1 GBV).


Kosten
Für die Eintragung eines neuen Gläubigers im Grundbuch beträgt die Gebühr je Pfandrecht Fr. 30.00 (§ 9 Abs. 1 Ziff. 8 GBGT). Für Mitteilungen und Auslagen fallen zusätzliche Gebühren an (§ 14 Abs. 1 Ziff. 3 und § 16 Abs. 1 GBGT).


Formular
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