Sprunglinks

Formularanbieter

E-Government

Löschung von Grundbucheinträgen

Fortschrittanzeige

  • In diesem Formular wird dynamischer Inhalt mittels AJAX verwendet. Da Ihr Browser kein JavaScript erlaubt bzw. beherrscht sind diese dynamischen Funktionen nicht unmittelbar verwendbar. Sie können das Formular dennoch ohne Probleme verwenden, da die dynamischen Feldvalidierungen bei 'Weiter' vorgenommen werden. In einigen Blöcken kann es auch vorkommen, dass es dynamische Auswirkungen der Eingaben auf andere Bereiche der aktuellen Seite gibt. Am Ende dieser Blöcke wird eine 'Änderungen übernehmen'-Schaltfläche eingeblendet, die diese Dynamiken auch ohne JavaScript ausführt.

Löschung von Grundbucheinträgen

Allgemeine Informationen
Zur Löschung eines Eintrags bedarf es einer schriftlichen Erklärung der aus dem Eintrage berechtigten Personen in Originalunterschrift (Art. 964 ZGB).

Für die Anmeldung einer Löschung ist dem Grundbuchamt folgendes einzureichen:
  • Bei Löschung eines Wohnrechts, einer Nutzniessung oder sonstigen unvererbbaren Einträgen infolge Versterben des Berechtigten:
    Todesschein des Zivilstandsamtes oder Erbbescheinigung im Original bzw. in beglaubigter Kopie
  • Allfällige Pfandtitel zwecks Vernichtung

Kosten
Grundsätzlich sind Löschungen gebührenfrei. Allfällige anfallende Gebühren sind dem Gebührentarif zu entnehmen (Grundbuchgebührentarif).


Formular
Zur besseren Lesbarkeit gelten die in der männlichen Form gewählten personenbezogenen Bezeichnungen für beide Geschlechter.

Die mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder.

Navigationselemente