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Namensänderung

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Namensänderung

Allgemeine Informationen
Damit nach der Namensänderung bzw. Firmaänderung eines Grundeigentümers am entsprechenden Grundstück Rechte begründet, übertragen oder gelöscht werden können, muss im Grundbuch zuerst der neue Name bzw. die neue Firma nachgeführt werden.

Zum grundbuchlichen Vollzug einer Namens- oder Firmaänderung benötigt das Grundbuchamt folgendes:
  • Personenstands- oder Familienausweis (natürliche Personen)
  • Handelsregisterauszug (Unternehmen)
  • Allfällige Vollmachten im Original
  • Hinweis: Bei den Unterzeichnern (zeichnungsberechtigte Personen) sind die jeweiligen Namensangaben auch in Blockschrift aufzuführen (die Unterschrift alleine genügt nicht).

Kosten
Bei Namensänderungen beträgt die Gebühr Fr. 20.00 (§ 2 Abs. 1 Ziff. 4 GBGT). Für Mitteilungen und Auslagen fallen zusätzliche Gebühren an (§ 14 Abs. 1 Ziff. 3 und § 16 Abs. 1 GBGT).


Formular
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