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Härtefallunterstützung - Rückzahlung durch Gesuchsteller

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Härtefallunterstützung - Rückzahlung durch Gesuchsteller

Das Finanzdepartement wurde seitens Unternehmen angefragt, wie eine Rückzahlung der Härtefallgelder möglich sei. Als Grund wurde insbesondere angesprochen, dass die Einschränkungen betreffend unternehmerischen Entscheiden (z.B. die Ausschüttung von Dividenden) wiedererlangt werden wolle, respektive, dass die öffentlichen Gelder in Anbetracht der guten Wirtschaftslage nicht mehr nötig seien. Für jene Betriebe, welche die ausbezahlten Beträge zurückzahlen möchten, will der Kanton Luzern daher ein geeignetes Vorgehen anbieten:

Mit diesem Formular können Sie die Rückzahlung der Härtefallunterstützung ankündigen. Sie erhalten eine E-Mail als Empfangsbestätigung und ein paar Tage danach eine Rechnung vom Kanton über den gesamten Rückzahlungsbetrag. Wir bitten Sie den Betrag mit dieser Rechnung (ESR) zu begleichen. Sie erleichtern uns damit die Arbeit. Vielen Dank.

Nach Eingang der vollständigen Rückzahlung erhalten Sie ein Schreiben, welches bestätigt, dass Sie die Härtefallhilfen komplett zurückbezahlt haben. Hiermit weisen wir Sie darauf hin, dass Sie nach getätigter Rückzahlung des erhaltenen A-Fonds-perdu-Beitrages nicht wieder auf Ihren Entscheid zurückkommen können und bei uns ein neuerliches Gesuch um Ausrichtung der zurückbezahlten Beiträge stellen können . Ihre Rückzahlung erfolgt somit definitiv und unwiderruflich. Davon ausgenommen sind Ansprüche auf Unterstützungsleistungen, welche erst in Zukunft entstehen (z.B. im Falle einer erneuten Verschlechterung der Covid-Situation).

Vorbereitung: Sie benötigen für die Rückzahlungsankündigung die Eingangsnummer Ihres ursprünglich eingereichten Gesuchs (beginnend mit AFS-006...) und Ihre UID (Unternehmens-ID). Im Bemerkungsfeld können Sie Hinweise wie z.B. einen Teilzahlungsbetrag erwähnen.

Vielen Dank.

Empfänger

Finanzdepartement
Kanton Luzern

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