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Härtefallunterstützung für behördlich geschlossene Betriebe

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Härtefallunterstützung für behördlich geschlossene Betriebe

Der Kanton Luzern hilft behördlich geschlossenen Betrieben finanziell. Alle Unternehmen, die nach dem 1. November 2020 im Zusammenhang mit der Covid-19 Pandemie für mindestens 40 Kalendertage behördlich geschlossen wurden, können Anträge in einem verkürzten Verfahren einreichen.

Es ist der Luzerner Regierung ein Anliegen, Ihre Anträge schnell, speditiv und korrekt zu bearbeiten. Dazu sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen. Bitte beachten Sie, dass unvollständige Anträge oder nicht aussagekräftige bzw. nicht lesbare Anhänge den ganzen Prozess massgeblich verlangsamen. Prüfen Sie daher vor dem Absenden des Formulars Ihre Unterlagen zwingend auf Vollständigkeit, Korrektheit und Lesbarkeit.

Die mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder.

Hinweis zu Unternehmen mit Spartenrechnungen:
Ansprüche bei Unternehmen, deren Tätigkeitsbereiche mittels Spartenrechnung klar abgegrenzt werden, können separat nach Sparte geprüft werden. Solche Unternehmen erfassen im Antragsformular die notwendigen Zahlen für die betreffenden Unternehmenssparten basierend auf bestehenden Spartenrechnungen. Einzureichen sind sowohl Spartenrechnungen als auch Jahresabschlüsse der gesamten Unternehmung.

Bei generellen Fragen steht Ihnen unsere Hotline gerne zur Verfügung (041 228 75 19, Erreichbar Mo - Fr von 09:00-12:00 und 14:00-17:00).

Die Hotline kann keine Fragen zu Stand der Bearbeitung von Einzelfällen beantworten.

Empfänger

Finanzdepartement
Kanton Luzern

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