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SOS Massnahmen

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Gesuch für SOS Massnahmen

Mit den Förderangeboten der Volksschule sind Möglichkeiten gegeben, um auf alltägliche Herausforderungen im Unterricht zu reagieren. Trotzdem können in einzelnen Klassen verschiedenste Ursachen zu Schwierigkeiten führen.

Die ordentlich zur Verfügung stehenden Ressourcen und die Förderangebote müssen von der Schule ausgeschöpft sein, bevor die Dienststelle Volksschulbildung weitere Unterstützungsmittel bewilligen kann.

SOS-Massnahmen sind befristete Massnahmen für längstens ein Jahr. Sie sind als zusätzliche Unterstützung für die ganze Klasse zu verstehen (§14a Verordnung über die Sonderschulung, SRL Nr. 409).

Allgemeine Informationen zu SOS, Merkblatt und Entscheidungshilfe: SOS-Massnahmen
Informationen zur Wochenstundentafel WOST

  • Erstgesuch

  • Verlängerung
    Bei Verlängerungen bleibt das Anstellungsverhältnis während den Ferien bestehen. Ausnahme: Sommerferien.

  • Änderung einer laufenden Massnahme
    Wird eine Massnahme abgebrochen, ist unbedingt auch die Dienststelle Personal zu informieren (mit Kopie an DVS, Beauftragte Person Zyklus 1-3).

Empfänger

Dienststelle Volksschulbildung
Abteilung Regelschulung
Kellerstrasse 10
6002 Luzern

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