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Gesuch für Ausnahme von Klassengrössen

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Gesuch für Ausnahme von Klassengrössen

Gestützt auf § 7 der Verordnung zum Gesetz über die Volksschulbildung (SRL Nr. 405) vom 16. Dezember 2008 (Änderung vom 6. Januar 2015, in Kraft ab 1. August 2016) bewilligt die Dienststelle Volksschulbildung Ausnahmen bei Klassengrössen.

Allgemeine Informationen und Merkblätter

Wichtig: Bei Überschreitung des maximalen Klassenbestandes in Klassen mit IS Lernenden sind die Verordnung über die Sonderschulung (§ 25 Sonderschulverordung; SRL Nr. 409) und allenfalls die Bestimmungen zu den Klassengrössen der Verordnung zum Gesetz über die Volksschulbildung (§ 7 VBV; SRL Nr. 405) zu beachten.

Die Formulare für die Beantragung von zusätzlichen Leistungen für Klassen mit Lernenden der IS finden sich unter Finanzierung integrative Sonderschulung (IS) in Regelklassen - Kanton Luzern.

Empfänger

Dienststelle Volksschulbildung
Abteilung Regelschulung
Kellerstrasse 10
6002 Luzern

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