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Mitteilungsformular Gefahrgutbeauftragte (GGB)

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Mitteilungsformular Gefahrgutbeauftragte (GGB)

Unternehmen, die gefährliche Güter befördern oder sie in diesem Zusammenhang verpacken, einfüllen, versenden, laden oder entladen, müssen einen Gefahrgutbeauftragten ernennen.

Der Gefahrgutbeauftragte muss eine entsprechende Ausbildung mit bestandener Prüfung nachweisen.

Die Betriebe müssen der Vollzugsbehörde die ernannten Gefahrgutbeauftragten innert 30 Tagen nach der Ernennung unaufgefordert mitteilen.

Die Übersicht «Entscheidungshilfe GGB» zeigt auf, ob Sie in Ihrem Unternehmen einen Gefahrgutbeauftragten benötigen.

Rechtsgrundlagen

Gefahrgutbeauftragtenverordnung GGBV (SR 741.662)

Strassenverkehrsgesetz SVG (SR 741.01)

Gütertransportgesetz GüTG (SR 742.41)

Empfänger

Dienststelle Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz (DILV)
Chemikaliensicherheit

Meyerstrasse 20
6002 Luzern

Telefon 041 228 64 24
dilv@lu.ch
https://dilv.lu.ch

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