Sprunglinks

Formularanbieter

E-Government

Mitteilung Chemikalien-Ansprechperson

Fortschrittanzeige

  • In diesem Formular wird dynamischer Inhalt mittels AJAX verwendet. Da Ihr Browser kein JavaScript erlaubt bzw. beherrscht sind diese dynamischen Funktionen nicht unmittelbar verwendbar. Sie können das Formular dennoch ohne Probleme verwenden, da die dynamischen Feldvalidierungen bei 'Weiter' vorgenommen werden. In einigen Blöcken kann es auch vorkommen, dass es dynamische Auswirkungen der Eingaben auf andere Bereiche der aktuellen Seite gibt. Am Ende dieser Blöcke wird eine 'Änderungen übernehmen'-Schaltfläche eingeblendet, die diese Dynamiken auch ohne JavaScript ausführt.

Aufgaben der Chemikalien-Ansprechperson

Die Chemikalien-Ansprechperson dient den Vollzugsbehörden als Kontaktperson in einem Betrieb. Sie soll sicherstellen, dass
  • die Weisungen der Vollzugsbehörden den verantwortlichen Stellen des Betriebes zugeleitet werden.
  • die Vollzugsbehörden die Auskünfte erhalten, die sie zum Vollzug der Chemikaliengesetzgebung benötigen.
Die Ansprechperson muss Kenntnisse über den Umgang mit Stoffen und Zubereitungen im Betrieb oder in der Bildungsstätte besitzen.
Insbesondere muss sie die dem Betrieb daraus entstehenden Pflichten kennen.
Ausserdem soll sie Auskunft erteilen können, welche Personen im Betrieb für diese Pflichten zuständig sind und wer Inhaberin von allenfalls notwendigen Fachbewilligungen oder Sachkenntnisausweisen ist.

Rechtsgrundlagen
Chemikalienverordnung (SR 813.11), Artikel 59
Verordnung des EDI über die Chemikalien-Ansprechperson (SR 813.113.11)

Weiterführende Informationen
chemsuisse Merkblatt C03

Empfänger

Dienststelle Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz (DILV)
Chemikaliensicherheit

Meyerstrasse 20
6002 Luzern

Telefon 041 228 64 24
dilv@lu.ch
https://dilv.lu.ch

Navigationselemente