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Verkehrsanordnungen

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Hinweis

Dieses eFormular steht ausschliesslich den Gemeinden des Kantons Luzern für Anliegen bezüglich Verkehrsanordnungen (u.a. Fahrverbote, Mass- und Gewichtsbeschränkungen, Höchstgeschwindigkeiten, etc.) zur Verfügung.

Ansprechpartner für Anliegen Privater (Einwohner, Vereine, Gewerbe, Interessensgruppen, etc.) ist die Gemeinde. Ziel dieses Prinzips ist es, dass Anliegen von Privaten auch von der Gemeinde vertreten werden können. Die Gemeinde prüft das Anliegen auf Recht-, Zweck- und Verhältnismässigkeit und wenn sie es unterstützt, so kann die Gemeinde über das vorliegende eFormular "Verkehrsanordnungen" einen begründeten Antrag, bzw. ein Gesuch bei der Dienststelle Verkehr und Infrastruktur (vif) einreichen.

Empfänger

Kanton Luzern
Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement
Verkehr und Infrastruktur (vif)
Mobilität, Verkehrssicherheit
Arsenalstrasse 43
Postfach
6010 Kriens 2 Sternmatt

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