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Bewilligung für den Handel mit Tieren

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Bewilligung für den Handel mit Tieren

Beschreibung

Wer Handel und Gewerbe mit Tieren betreibt, benötigt eine Bewilligung des Veterinärdienstes. Das gilt für den Tier- und Viehhandel, für internationale Tiertransporte, gewisse Märkte und Ausstellungen sowie den Import. Ebenso für Werbung mit Tieren.

Unter "Optionen" können Sie in der weiteren Bearbeitung ihre eingegebenen Daten zwischenspeichern und zu jeder Zeit wieder in das Formular laden.

Richtet sich an


wer Tierhandel betreiben will oder Werbung mit Tieren macht.

Zeitlicher Aufwand und benötigte Unterlagen

Für die vollständige Ausfüllung dieses Formulars werden ca. 30 Minuten benötigt.

  • Nachweis über Räumlichkeiten : Die Räume, Gehege und Einrichtungen müssen den Anforderungen entsprechen und sicher für die Tiere sein.
    -> Bestätigung Baubehörde Gemeinde, ob diese Gebäudenutzung baurechtlich /raumplanerisch bewilligungsfähig ist.
  • Ausbildungsbelege bei neuer Tierhaltung beilegen (wenn nötig).
  • Fotos
  • Ausbildungs- und Weiterbildungsnachweise
  • Tierbestandeskontrolle oder Art und Anzahl Tiere (Jahresumfang)
  • Anzahl Gehege und maximale Belegung pro Gehege
  • Kopie Haftplichtpolice
  • Andere

Nächste Schritte

Nach dem Einreichen des Antrags und die angeforderten Unterlagen, wird der Veterinärdienst das Gesuch überprüfen .

Fristen und Termine

vor Aufnahme der Tätigkeit

Kosten

300.- bis 800.- je nach Aufwand

Rechtliche Grundlagen

Link zur Tierschutzgesetzgebung

Empfänger

Veterinärdienst
Meyerstrasse 20
Postfach 3439
6002 Luzern
Telefon 041 228 61 35
veterinaerdienst@lu.ch
www.veterinaerdienst.lu.ch

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