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Berufsausübungsbewilligung Tierärztin/ Tierarzt

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Berufsausübungsbewilligung Tierärztin/ Tierarzt

Beschreibung

Unter eigener fachlicher Verantwortung (spätestens 2 Jahre nach Beginn der praktischen Ausübung des Berufes) und gewerbsmässig tätige Tierärzte benötigen eine Berufsausübungsbewilligung des Veterinärdienstes.

Link Tierärzte - Kanton Luzern

Unter "Optionen" können Sie in der weiteren Bearbeitung ihre eingegebenen Daten zwischenspeichern und zu jeder Zeit wieder in das Formular laden.

Richtet sich an

Tierärztinnen und Tierärzte

Zeitlicher Aufwand und benötigte Unterlagen

Für die vollständige Ausfüllung dieses Formulars werden ca. 5 Minuten benötigt.

  • Ausserkantonale Berufsausbewilligung * (falls ausserkantonale Berufsausübungsbewilligung vorhanden ist) *
  • Diplom * (falls ausserkantonale Berufsausübungsbewilligung nicht vorhanden ist)
  • Anerkennung ausländisches Diplom* (falls ausserkantonale Berufsausübungsbewilligung nicht vorhanden ist)
  • Lebenslauf*
  • Strafregisterauszug*
  • Versicherungsnachweis (Berufshaftpflicht)*
  • Nachweis der Sprachkenntnisse
  • Doktortitel, Weiterbildung (fakultativ) (falls ausserkantonale Berufsausübungsbewilligung nicht vorhanden ist)

Fristen und Termine

vor Aufnahme der Tätigkeit

Kosten

530.-

Rechtliche Grundlagen

Link Medizinalberufegesetz / kant. Gesundheitsgesetz / kant. Medizinalberufeverordnung

Empfänger

Veterinärdienst
Meyerstrasse 20
Postfach 3439
6002 Luzern
Telefon 041 228 61 35
veterinaerdienst@lu.ch
www.veterinaerdienst.lu.ch

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