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Gesuch Ratenzahlung / Zahlungsfristverlängerung

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Gesuch Ratenzahlung / Zahlungsfristverlängerung

Bitte beachten:
  • Je Rechnung ist ein separates Gesuch einzureichen
  • Ab der 2. Mahnung ist eine Ratenzahlung / Zahlungsverlängerung ausgeschlossen.

Hinweise zur Ratenzahlung:

  • Bei Ausständen sind max. 4 Raten möglich.
  • Die erste Rate ist bei Gesuchseingang vor dem 15. eines Monats bis zum Ende desselben Monats fällig. Erfolgt der Gesuchseingang nach dem 15., ist die erste Rate bis zum Ende des darauffolgenden Monats zu begleichen.

Hinweise zur Zahlungsverlängerung:

  • Bei Ausständen sind maximal 90 Tage Zahlungsverlängerung ab Gesuchseingabe möglich.

Weitere Hinweise:

  • Anfragen, die von diesen Anforderungen abweichen, müssen direkt per E-Mail gestellt werden.

Nächste Schritte:

  • Die Bearbeitung kann bis zu 5 Arbeitstage in Anspruch nehmen.

Kosten für Gesuch:

  • Für die Erstellung der Ratenzahlung / Zahlungsfristverlängerung wird ein Zuschlag von CHF 10.00 pro Rechnung verrechnet.

Empfänger

Strassenverkehrsamt des Kantons Luzern
Buchhaltung
Postfach 3970
6002 Luzern 2

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