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Wer mit Lebensmitteln umgeht oder Tätowierungen und Permanent-Make-up anbietet, hat seine Tätigkeit der zuständigen kantonalen Vollzugsbehörde zu melden. Zu melden sind auch wichtige Veränderungen im Betrieb, die Auswirkungen auf die Sicherheit haben könnten, sowie Betriebsschliessungen (Art. 20 und Art. 62 LGV).

Empfänger

Dienststelle Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz (DILV)
Meyerstrasse 20
Postfach 3439
6002 Luzern

041 248 84 03
dilv@lu.ch
https://dilv.lu.ch

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